Die Wahl für die selbstständige Arbeit
Es gibt verschiedene Hintergründe, die dafür sprechen, dass man sich gegebenenfalls besser selbstständig machen sollte. Entweder sieht der Betroffene in seinem Angestelltenverhätnis keine Chance zum Weiterkommen oder man möchte eine gut durchdachte Geschäftsidee ohne Mithilfe umsetzen. Sicher kann so eine Selbststädigkeit auch gezwungenermaßen eingegangen werden, für den Fall das der Betroffene zum Beispiel egal wie aus der Arbeitslosigkeit entrinnen möchte. Bei diesen Fall würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Gründungsausschusses geben. Eine Option den Kostenaufwand der selbstständigen Arbeit möglichst im Rahmen zu halten ist das sogenannte Franchising. Hierfür ist nicht mal eine eigen ausgearbeitete Ideensammlung von Nöten, da der Betroffene die erzeugten Produkte und Serviceleistung von anderen Betrieben verkaut. Trotzdem bleibt der Betroffene größtenteils der eigene Chef. In der Regel bezahlt der Betroffene eine Franchise Gebühr und müsste darüber hinaus über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die Franchisegebühr erhält der Betroffene das Verkaufsrecht oder die Dienstleistung. Im Optimalfall bedeutet das sogenannte, dass der Betroffene über eine Verkaufslizenz besitzt und ohne große Vorarbeit in den Handel eintritt. Dieses Vertriebsmodell ist üblicherweise vorher mehrmalig getestet und ooptimiert worden. Als Anwender hat man hier nahezu kein Risiko und kann von einer bekannten Marke profitieren. Sicher entstehen auch kleinere Probleme beim Franchising. So muss der Franchisenehmer einen Anteil seines Umsatzes weggeben. Dieses können bis zu 25 % sein. Zusätzlich hat der Betroffene auch mit dieser Lizenz das komplette Risiko, obgleich der Betroffene auf eventuelle Fehler der Bezugsfirma keinen Einfluss hat. Auf jede Person, der den Weg in die Selbstständigkeit wagt, wird früher oder später auch das Problem der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sofern die Firma gut läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. Bei dieser Gründung ist freilich eine recht stattliche höhe persönlichen Geldmitteln erforderlich, dafür ist aber auch die Verlustgefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital nicht so hoch wie bei den anderen Formen. Grundsätzlich haftet der Betroffene nach einer GmbH Gründung einzig mit dem Stammkapital, das sogenannte für das Unternehmen eingezahlt wurde. Dieses Grundkapital war am Anfang mit 25.000 Euro angesetzt. In der Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber mit geringerem Aufwand und mit weniger finanziellem Aufwand durchführbar sein. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen steht die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei der das Grundkapital nicht gleich komplett bezahlt werden muss, sondern erst nach und nach eingezahlt wird.
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