Die Pflegeversicherung in Deutschland
Die Pflegeversicherung ist eine der gesetzlichen Grundversicherungen, die für jeden Bürger zur Grundabsicherung der eigenen Immunität und der individuellen Vorsorge unverzichtbar sind. Denn diese vorbeugende Versicherung gewährt im Schadensfall jeden Menschen eine zuverlässige und konsequente Absicherung der Pflege sowie der Bedürftigkeit. Erstmals wurde diese Versicherung im Jahre 1995 eingeführt und ist seither ein unersetzlicher Part der gesetzlichen Vorsorge für das Alter aber auch im Falle einer folgenden Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall oder einer Krankheit. Die Pflegeversicherungen der einzelnen Krankenkassen umfassen diverse Leistungen, zu denen vorrangig auch das Pflegegeld gehört. Diese Leistung ist sicherlich eine der wichtigsten und dient dazu, die häusliche Pflege nach einem Schadensfall zu ermöglichen. Dieses Pflegegeld wird nach einem Katalogsystem festgestellt, in dem die einzelnen Pflegestufen und ihre Bemessungsgrundlagen zutage liegen. Um diese Bemessungsgrenze fest zu stellen, ist es erforderlich, dass ein Gutachter des Medizinischen Dienstes im Auftrag der jeweiligen Krankenkassen die Begebenheiten vor Ort in Augenschein nimmt und sich über das Krankheitsbild des Betroffenen einen ersten Eindruck anzueignen. Dieser empfiehlt dann nach persönlichen Ermessen der potenziellen Schwere eine der drei Pflegestufen und der Betroffene erhält dann das jeweilige monatliche Pflegegeld, dass seine häusliche Pflege finanzieren soll. Neben diesem Pflegegeld sehen die gesetzliche Pflegeversicherungen noch Leistungen wie Pflegesachdienste, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse und auch vollstationäre Leistungen vor.
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