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Die verschwiegenen Fakten hinter PID

Nachdenkliches nach der 2011-Neuinszenierung Diebslichter, im Allgäuer Freilichtbühnen-Geheimtipp Stiller Winkel in Eglofs

 

Eglofs, das Dorf der Freien Leut, schreibt keine trockenen Geschichtsbücher, es spielt seine Geschichte seit vielen Jahren. Und damit diese bewegte Geschichte nicht in Vergessenheit gerät, führt der seit 1982 rührige Geschichts- und Heimatverein immer wieder Historienstücke auf seiner Bühne im Stillen Winkel auf, nahm sich 2011 dabei eines bislang eher weitgehend unbeachtet gebliebenen Themas an: des Bettler- und Gaunermilieu der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Oberschwaben.

Karl Stiefenhofer der Multiengagierte vom mittelständischen Unternehmer, über den Autor diverser Theaterstücke bis zum Vorsitz im Geschichts- und Heimatverein Eglofs und Heimatbund Allgäu, um nur einige zu nennen, bezeichnet Eglofs als einen Mikrokosmos, in dem sich eine vitale Möglichkeit auftut, Beispiel zu geben, wie in Respekt vor den früheren und Verantwortung für die künftigen Generationen ein Stück besseres Leben praktiziert werden kann.

Die angehende Mechatronikstudentin Marlene Milz trägt dem als Vorsitzende der Katholischen Landjugend ebenso wie im Trachten- und Musikverein (Trompete) Rechnung und spielt in Diebslichter die Gingele.

Als rechtschaffene Magd der Malaichenwirtin wird sie zwar mit den frivolen Badesitten konfrontiert, ohne sie aber letztlich praktizieren zu müssen, obgleich ihre Herrin gar manche zwielichtige Zusatztätigkeit ausübt.

Die damals aus der puren Not zu Bettlern und Räubern Gewordenen hatten den Aberglauben, dass die Finger von Ungeborenen – die Diebslichter – sie bei ihren Raubzügen unsichtbar machten und so vor dem Entdeckt werden schützen sollten, weshalb es zu so mancher Greueltat für die Erlangung eben dieser Diebslichter kam.

Während der Spielzeit 2011 verabschiedete der Deutsche Bundestag die gesetzliche Regelung zur PID, der Präimplantationsdiagnostik und so weist die Neuinszenierung des 1998 erstmals zur Aufführung gekommenen Stiefenhofer-Stückes Diebslichter einen, wenn auch unbewussten, so doch deswegen nicht weniger beklemmenden Bogenschlag zwischen den Zeiten und der Frage, ob Alles was möglich damit auch schon erlaubt ist.

Viele nur zu gerne verschwiegene Faktoren blieben auch in der, bzgl. der Tragweite ohnehin unverhältnismäßig geringen Diskussion unangesprochen, denn nicht wenige der Lebensschützer, wie bsw. die seriöse Autorin, Übersetzerin und selbständige Journalistin, Dozentin und Moderatorin, Alexandra Maria Linder M A., stellvertretende Vorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA), weisen dazu darauf hin, dass dies ein Türöffner für eine Geißel unserer Zeit ist und nunmehr auch weiter bleibt.

In ihrem 2009 im Augsburger Sankt Ulrich Verlag erschienenen Buch “Geschäft Abtreibung“ (ISBN 978-3-86744-084-4), behandelt sie auch den entscheidenden Punkt im Zusammenhang mit der PID: die embryonale Stammzellforschung, für die man viele, aus der künstlichen Befruchtung übrig gebliebene Embryonen braucht.

Diese werden im Bereich der Medizin und Kosmetik bereits ausgiebig für Testverfahren vor der Zulassung der Produkte (also Tests auf Verträglichkeit, Giftigkeit etc.). verwendet, außerdem für Dissertationen etc. sowie die Forschung im Bereich der Heilungsmöglichkeit von Alzheimer, Parkinson oder Rückenmarkserkrankungen.

Erfolge in diesem Bereich gibt es bisher keine – ganz im Gegenteil: alle Versuche, embryonale Stammzellen auf Menschen zu übertragen, endeten bisher in Tumorbildung, weil die Zellen entarten. Dennoch wird mit viel Geld genau diese Forschung gefördert.

Das besondere Interesse der deutschen Forscher liegt darin, eigene Stammzell-Linien aus getöteten Embryonen herstellen zu dürfen.

Bisher durften sie diese Linien nur auf Antrag bei einer Behörde importieren.

Mit der Einführung der PID jedoch müssen deutlich mehr Embryonen hergestellt werden als bisher Deutschland für die künstliche Befruchtung erlaubt waren (bis zu 3).

Wenn es in Deutschland, wie von Experten angenommen, 500 Paare pro Jahr gibt, welche die PID machen dürfen, bleiben bei jedem Paar neben “unbrauchbaren“, weil genetisch nicht einwandfreien, Kindern auch gesunde Kinder übrig, die man nicht braucht, weil die Eltern vielleicht nur ein Kind haben wollen.

Mit den kranken Kindern kann man noch forschen, die gesunden kann man für die Entwicklung von Stammzelllinien verwenden.

Dazu die einschlägigen Fakten aus dieser Publikation, welche in keiner der ohnehin wenigen Diskussionen Bestandteil war und vermuten lässt, dass, wie in vielen anderen Bereichen auch politische Entscheidungen ohne ausreichende Fach- und Sachkenntnis entstanden und die in den Vordergrund gespielten Argumente vom unerfüllten Kinderwunsch nichts als der Sand sind, welcher der Bevölkerung in die Augen gestreut wird.

Lieber Kinder verbrauchen als Tiere? – Diagnostik und Testverfahren

Im Deutschlandfunk war am 13. 12. 2006 zu hören:

Die europäische Chemikalienverordnung REACH könnte viele zusätzliche Tierversuche nötig machen, um zu prüfen, welche Putzmittel, Kosmetika oder Industriechemikalien wie giftig sind. Als Alternative dazu könnten in Zukunft aber auch Stammzellen als Chemikalien-Tester fungieren. Am besten eignen sich dabei die umstrittenen Stammzellen aus menschlichen Embryonen.“

Das Fraunhofer-Institut bietet als Ersatz für Tierversuche für Arzneimittelprüfungen Zellkulturen „wenn immer es möglich ist“ an. Von besonderer Bedeutung sind hier “Arbeiten mit primären humanen Zellen wie auch mit ganzen Gewebstücken.“ Unter der Bezeichnung „primär human“ sind embryonale Zellen zu verstehen. Bei der Herstellung von klinischen Prüfmustern werden im selben Institut Mikroben, Pflanzen und Säugerzellen verwendet – unter Säugerzellen fallen auch menschliche inklusive embryonaler und fötaler Zellen.

Auch ein anderer Skandal erregte die Gemüter, als Ende 2008 eine Diskussion über die Versuche mit Makaken, einer Affenart, an der Universität Bremen entbrannte.

Dort werden diesen Äffchen Elektroden ins Gehirn eingesetzt, die Erkenntnisse über das Zusammenwirken von Neuronen bringen sollen. Diese Experimente, die 10 Jahre lang durchgeführt worden waren, sollten keine Verlängerungs-Genehmigung mehr erhalten, mit der Begründung, diese Experimente seien ethisch nicht vertretbar.

Mit demselben ethischen Argument war im August 2007 das Zusammennähen von Mäusen für Versuche verboten worden, dazu sagte die Sprecherin der ablehnenden Behörde: „Die Belange des Tierschutzes sind höher eingestuft worden als der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn.“

Im September 2008 forderte der Deutsche Tierschutzbund ein Klonverbot für Tiere, denn „Das Klonen ist eine besonders brutale Form der Tierquälerei und verstößt klar gegen EU-Recht.“ Die Lobby der Tierschützer ist aggressiv und einflussreich, wie auch im Kapitel über Impfstoffe dargelegt wird. Die EU-Kommission ist bestrebt, Tierversuche nur noch dann zuzulassen, wenn „keine anderen geeigneten Mittel“ zur Verfügung stehen.

Es stehen andere geeignete Mittel zur Verfügung, bei denen keines der für den Tierschutz genannten Argumente zu hören ist. Als besonders effektive Ersatzmethode haben sich Zellkulturen herausgestellt. Sie werden aus lebenden Zellen, Teilen von Geweben und Organen oder ganzen Organen gezüchtet, hierfür werden neben tierischen Zellen humane Zellen genutzt es werden adulte, fötale oder embryonale Zellen verwendet, bei ganzen Organen vor allem fötale Organe.

Der Tierverbrauch wird ersetzt durch den Menschenverbrauch, ohne dass eine ähnlich starke Lobby sich äußern würde, um Kinder genauso zu retten wie Mäuse oder Makaken.

Für die „in-vitro“-Versuchsmodelle zum Testen neuer Wirkstoffe werden verschiedene Sorten von Zellen verwendet: zum einen Tumor-Zell-Linien, die permanent wachsen, wie die Mäusezelle NG108-15 oder die menschliche (adulte) Linie HepG2, dann frisch isolierte Zellen aus tierischem Gewebe wie Fibroblasten aus der Haut, oder sog. „Transfizierte menschliche oder tierische Tumorzellen“ – die selben, die für die Gen-Einschleusung als Vektoren verwendet werden. Hierzu gehört die Linie COS-7 aus Affennieren ebenso wie die bekannte Linie HEK 293, die aus Nierenzellen eines abgetriebenen Kindes „gewonnen“ wurde.

Schönheit aus dem Horrorkabinett? – Kinder in der Kosmetik

Auch bei der Prüfung kosmetischer Stoffe gewinnen fötale/embryonale Zellen zunehmend an Bedeutung: seit dem 11. März 2009 nämlich gilt ein EU-weites Verkaufsverbot für Kosmetikprodukte und -rohstoffe, die an Tieren getestet wurden, sofern alternative Testmethoden möglich sind.

Daher arbeiten Kosmetikkonzerne fieberhaft an diesen Alternativen und nutzen vor allen Dingen Zellkulturen, tierische wie menschliche. Die kosmetischen Prüfungen sind klar reglementiert: jeder Stoff muss geprüft werden auf Kanzerogenität (krebsauslösende Eigenschaften), Mutagenität (Schädigung des Erbguts), Toxizität (Giftigkeit) und weitere Schädigungsmöglichkeiten. In den Bereichen Toxizität und Mutagenität sowie Tests zu Hautabsorption wird die Verwendung von „Säugerzell-Linien“ (tierischen wie menschlichen) genannt, während zum Beispiel die schädigende Wirkung durch Sonnenlicht (Phototoxizität) ausschließlich auf einer von Mäusen gewonnenen Zell-Linie geprüft wird. Diese alternativen Testmethoden sollen „ethische Hautcremes“ zum Ergebnis haben, damit der Konsument unbesorgt sein kann, durch seinen Kauf irgendwelche Tierversuche unterstützt zu haben. Menschen hingegen können unbedenklich für solche Tests verbraucht werden, hier spielt Ethik offenbar keine Rolle.

Mal eben leben? – Embryonale Stammzellforschung und die IVF

Die neuen Heilsbringer, die auch das Problem der Materialbeschaffung in Ländern mit ansatzweise vorhandenem Kinderschutz lösen, sind die embryonalen Stammzellen, an denen in Deutschland zum Beispiel Oliver Brüstle und Hans Schöler forschen. Diese Zellen gelten als Alleskönner und Anpassungsprofis, seit Jahren wird an ihnen geforscht, ohne dass man bisher medizinische Erfolge erzielt hätte, im Gegenteil: gerade bei den Embryonalzellen besteht eine hohe Gefahr der Tumorbildung, die bisher keiner von den Forschern in den Griff bekommen konnte, während mit adulten Stammzellen (von erwachsenen Spendern, die in die Spende einwilligen und sie überleben) beinahe monatlich medizinische Fortschritte ohne hohe Risiken zu vermelden sind.

Zum damit offenbar nicht ganz gerechtfertigten Forscherwahn gesellt sich das Geld: in Australien wurden im Jahr 2002 insgesamt 28 Millionen Euro an staatlichen Geldern für die verbrauchende Embryonenforschung bereitgestellt, Kalifornien bot 10 Milliarden Dollar für 10 Jahre Forschung, auch in Deutschland fördern Bund und Länder diese Forschung mit Millionen. Brüstles deutscher Patentantrag vom 19. 12. 1997 verweist auf die besondere Verwendungsmöglichkeit der durch Embryonentötung gewonnenen neuronalen Vorläuferzellen: „So muss beispielsweise derzeit Hirngewebe von bis zu drei menschlichen Embryonen gepoolt werden, um genügend Material für die Transplantation eines Parkinson-Patienten zu erhalten. (…) Embryonale Stammzellen bieten eine völlig neue Perspektive für die Herstellung von Donorzellen für Transplantationszwecke.“ (Patentschrift DE 197 56 864 C1). Aktuell ist es Herrn Brüstle nach eigenen Angaben gelungen, eine Zelllinie zu entwickeln, die unendlich vermehrt werden kann. Auf diese Weise würde wenigstens verhindert, dass für die Progenitor-Zellen immer mehr Embryonen getötet werden müssten – wobei sich noch die Frage stellt, wie lange und wie oft man diese Zellen wirklich vermehren kann.

Embryonale Stammzellen werden Kindern entnommen, die zu diesem Zweck gezeugt werden oder bei der In-vitro-Fertilisation, der künstlichen Befruchtung, übrig geblieben sind und von den Eltern „gespendet“ werden, eine Praxis, die in Großbritannien oder den USA gängig ist. An der Universität Baltimore zum Beispiel verwenden John Gearhart und John Hopkins für die Gewebezüchtung die Organe abgetriebener Kinder, um sie in embryonale Stammzellen zu implantieren. Damit hat man sowohl frische, zu allem möglichen entwicklungsfähige Zellen als auch bereits fertige Organzellen, die sich in dieser Symbiose bestens entwickeln, vielfältig vermehren und eine Abstoßungsreaktion der Empfänger praktisch auf Null reduzieren könnten. Mit dem neuen US-Präsidenten Obama im Rücken, der die Forschung an embryonalen Stammzellen ausdrücklich befürwortet, indem er im März 2009 das Verbot staatlicher Gelder für diese Forschung aufgehoben hat, können sie auf weitere Fortschritte hoffen. Im Internet kursiert ein Video über ein Interview mit Dr. Sanjay Gupta, in dem Obama gesagt haben soll, man dürfe natürlich nur an Embryonen forschen, die niemals die Chance hätten, befruchtet zu werden („embryos that we know are never going to be fertilized„) – was bedeuten würde, dass der neue Präsident der Vereinigten Staaten keine Ahnung hätte, wovon hier eigentlich die Rede ist.

Die Risiken der embryonalen Zellen, vor allem die Tumorgefahr, die entgegen den Hoffnungen wohl doch vorhandene Immunabstoßung und die nicht sichere Differenzierung der Zellen in bestimmte Körperzellen sind keineswegs gebannt, sondern einer der wesentlichen Hemmfaktoren für die kommerzielle Nutzung. Die Forscher haben keinerlei Einfluss darauf, wohin die Zellen eigentlich wandern, ob sie sich an der gewünschten Stelle ansiedeln, und ob sie sich dann an dieser Stelle zu den spezialisierten Zellen entwickeln, wofür sie vorgesehen sind – alles Risiken, die noch überhaupt nicht erforscht sind. Diese Risiken sind so bedeutend, dass eine amerikanische Firma, die 2000 extra zu diesem Zweck gegründet worden war, im Juli 2007 dazu bewegt wurde, sämtliche Therapieversuche mit embryonalen Stammzellen aufzugeben. In Ländern, in denen es kaum oder keine Einschränkung zur Verwendung abgetriebener Kinder gibt, wird das Tumorrisiko durch die Nutzung fötaler, also etwas älterer und bereits differenzierter, Zellen umgangen. Der Mediziner Muir aus Glasgow kündigte im Januar 2009 an, eine klinische Versuchsreihe an Schlaganfallpatienten zu starten, denen die Zellen aus abgetriebenen Kindern ins Hirn gespritzt werden. Geworben wird hier nicht nur mit der Möglichkeit der Gewinnerzielung, sondern auch mit dem Argument der Kostenreduzierung im Gesundheitswesen: in Großbritannien kosten Schlaganfallpatienten jährlich etwa 5 Milliarden Euro, die man durch solche Behandlungen mit für das gesamte Gesundheitssystem entlastenden Folgen einsparen könnte.

Seit 2001 behandelt Professor Strauer in Düsseldorf seine Patienten erfolgreich mit adulten Stammzellen, besonders bei Herzproblemen, aber auch zum Beispiel bei diabetischem Fuß. Das Tumorrisiko bei embryonalen Stammzellen liegt bei etwa 86 %, dasselbe Risiko bei adulten Stammzellen beträgt ca. 0,01 %.

Schützt das Embryonenschutzgesetz?

Die Herstellung von Embryonen für die Forschung ist in Deutschland bisher durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Im April 2008 verschob der Bundestag jedoch den Herstellungs-Stichtag für den Import von embryonalen Stammzell-Linien vom 01. Januar 2002 auf den 01. Mai 2007, nachdem Forscher wie Anthony Ho aus Heidelberg (er forschte schon in den 90er Jahren mit fötalen Zellen) oder Hans Schöler den Politikern ihr Leid geklagt hatten, wie verdorben die bisher erlaubten weltweit zugänglichen Zell-Linien doch seien. Das jeweilige Datum besagt, dass die Linien, die importiert werden sollen, vor diesem Tag hergestellt worden sein müssen.

Mit diesen zurückliegenden Daten will man Anreize für eine Embryo-Herstellung extra für deutsche Forschungszwecke vermeiden. Seit April 2008 dürfen die deutschen Forscher also Zell-Linien importieren, die bis Mai 2007 in anderen Staaten hergestellt worden sind, um international nicht den Anschluss zu verlieren und frisches Material zur Verfügung zu haben. Herr Schöler, der der Meinung ist, dass sich Journalisten in Sachen moderner Forschung öfter einer Art Schweigepflicht unterwerfen sollten, holte im Januar 2009 denn auch eine neue Erlaubnis für ein Forschungsprojekt an embryonalen Stammzellen ein – er importierte dafür die Linien H1 und H9, die weltweit ältesten Stammzell-Linien überhaupt, die 1998 hergestellt worden sind. Die Tatsache, dass für die soeben in den USA zugelassene Studie ebenfalls aus der Linie H1 stammende Zellen verwendet werden, spricht für die offensichtlich doch vorhandene Qualität der angeblich vollkommen unbrauchbaren Zellen. Beide Linien stammen aus übrig gebliebenen, künstlich gezeugten Kindern, die ursprünglich einmal eingepflanzt und geboren werden sollten. Eine Portion davon kostet im Wicell Research Institute 1.500,- Dollar, wenn man von außerhalb der USA einkauft. Von der Linie H1 (interne Bezeichnung WA01) stehen in diesem Institut momentan 520 Portionen zum Verkauf zur Verfügung, ein potentieller Umsatz von 780.000 Dollar mit dieser einen Linie. An jeder deutschen Importgenehmigung verdient das Robert-Koch-Institut, das für eine Genehmigung in der Regel zwischen 3.000 und 10.000 Euro einstreicht, was bei mittlerweile 34 Genehmigungen immerhin einen sechsstelligen Betrag ausmacht.

Furore machten Meldungen im November 2007 über die sog. iPS-Zellen, adulte Stammzellen, die durch das Einschleusen von bestimmten Genen auf ein embryonales Stadium zurückprogrammiert werden können. Geworben wurde damit, dass diese Art der Reprogrammierung die Verwendung embryonaler Zellen überflüssig machen würde. Erst später stellte sich heraus, dass dem nicht ganz so ist. Bei seiner Forschung verwendete Dr. Yamanaka Zellen mit der Bezeichnung PLAT-E – diese Zell-Linie stammt von der fötalen Zell-Linie HEK 293 ab. Eine andere Forscherin, Dr. Plath aus Kalifornien, nutzte die Phoenix-A-Zell-Linie, die ebenfalls aus einer Abtreibung herrührt. Diese fötalen Zell-Linien werden verwendet, um in Kombination mit dem Lentivirus die Reprogrammier-Gene in die entnommenen adulten Stammzellen zu schleusen. Hier stellt sich die Frage, warum man nicht die erfolgreichen adulten Stammzellen selbst verwendet, statt sie in die ethisch zu Recht umstrittenen und auch in der Reprogrammierung mit hohem Tumor-Risiko behafteten embryonalen Zellen umwandeln zu wollen. Trotz solcher Bedenken und Vorgehensweisen sehen Forscher wie Herr Schöler die große Zukunft in diesen Zellen und möchte ein Institut haben, das sich darauf spezialisiert. Als Beispiel für das finanzielle Potential nennt er eine Kooperation zwischen einem Pharma-Unternehmen und einem Stammzellinstitut in den USA mit 25 Millionen Dollar Startkapital seitens des Unternehmens.

Zur Zeit gibt es beinahe monatlich neue Meldungen zu Forschungs-Ergebnissen aus der embryonalen Stammzellforschung. Durch die Freigabe dieser Forschung in den USA mit ausdrücklicher Erlaubnis des neuen Präsidenten Barack Obama wird man vor allem von dort in nächster Zeit noch weitere solcher Meldungen erhalten.

Die Rolle der In-vitro-Fertilisation

Die gestattete Forschung an und Verwendung von embryonalen Stammzellen löst in Deutschland zwar das grundsätzliche Problem der legalen Beschaffung, aber durch das Verbot der eigenen Herstellung solcher Linien sind die Forscher immer auf Importe und vorhandene ausländische Zell-Linien angewiesen. Seit neuestem gibt es hier ein fruchtbares Zusammenwirken zwischen Stammzellforschern und Experten für künstliche Befruchtung: in Deutschland ist es bisher verboten, bei einer In-vitro-Fertilisation (IVF), also einer künstlichen Befruchtung im Reagenzglas, mehr Embryonen herzustellen, als der Mutter eingepflanzt werden. Lediglich im Vorkernstadium, also vor der Verschmelzung von Ei und Samenzelle, darf eingefroren werden. In anderen Staaten dagegen wird der sog. Single-Embryo-Transfer (eSET) praktiziert, bei dem nur ein Embryo eingepflanzt wird, während die anderen in die Tiefkühltruhe kommen (Kryokonservierung), um auf eine eventuelle spätere Verpflanzung zu warten. Nach Jahren sind immer so viele tiefgefrorene Kinder übrig, dass man sich überlegen muss, was aus ihnen wird, denn die Eltern wollen sie nicht mehr. Die Alternativen lauten sterben lassen oder zur Forschung und Verwertung freigeben – in mehreren Staaten dürfen Eltern ihre nicht zur Geburt bestimmten Tiefkühlkinder für die Forschung spenden. Zuvor hatten Berichte über das Auftauen und Sterbenlassen von Tausenden tiefgefrorener Embryonen (zum Beispiel in England) für Aufsehen gesorgt. Eine daraufhin in Deutschland durchgeführte Umfrage ergab, dass 38 % der befragten Personen der Meinung waren, übrig gebliebene IVF-Embryonen sollten vernichtet werden, 19 % sprachen sich für die Freigabe zu Forschungszwecken aus, 23 % der Befragten schlugen eine Adoption durch andere Wunsch-Eltern vor.

Das Prinzip der Kinder-Vorratshaltung möchten die IVF-Vertreter nun auch in Deutschland durchsetzen und werben seit einiger Zeit massiv für den Single-Embryo-Transfer. Lohnenswert wäre dies auf alle Fälle: weltweit werden täglich 2.000 Eizellen künstlich befruchtet, in Deutschland sind es jährlich zwischen 40.000 und 60.000. Die amerikanische Fruchtbarkeitsindustrie verzeichnet einen Jahresumsatz von 3 Milliarden Dollar. Die sich „Kinderwunschzentren“ nennenden Einrichtungen in Deutschland haben momentan Probleme, weil die Krankenkassen bis 2004 vier Behandlungen vollständig, seitdem aber nur noch jeweils die Hälfte von insgesamt drei Behandlungen bezahlen und die Wunsch-Eltern daher zunehmend ins Ausland gehen, wo das ganze preiswerter zu haben ist als bei uns. Vor allem Spanien ist eine vielversprechende Anlaufstelle, seitdem dort Eizellspenden möglich sind, die zunächst für die künstliche Befruchtung und, wenn sie übrig bleiben, für die Forschung verwendet werden dürfen.

Drei Fliegen

Die Erlaubnis, auch bei uns mehrere Embryonen herstellen zu dürfen, würde drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: mehr Umsatz für die Reproduktionsmediziner, also zumindest das Doppelte des momentanen Verdienstes, um die alten Verhältnisse wieder herzustellen, und gleichzeitig plötzlich auch in Deutschland vorhandenes „Material“ für Forschung und weitere Verwendungsmöglichkeiten. Es wird viel Material benötigt: Für die Entwicklung einer einzigen Stammzell-Linie, die dazu auch noch gar nicht wirklich verwendbar ist, weil mit 61 statt der normalen 46 menschlichen Chromosomen versehen, verbrauchte eine Schweizer Forscherin 199 Embryonen. Die dritte Fliege: durch die vorherige Präimplantationsdiagnostik, die in Deutschland hierfür noch zugelassen werden müsste, ist eine ziemlich gute Qualität der künstlich hergestellten Embryonen garantiert. Da stört noch das Embryonenschutzgesetz, das die Herstellung von Embryonen ausdrücklich nur für die Austragung gestattet, aber das kann man ja ändern.

 

Kontaktdaten:

 

Alexandra Maria Linder, c/o “Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) e. V., Ottmargässchen 8, 86152 Augsburg, Tel. 08 21 / 51 20 31,                             e-Mail: bgs@alfa-ev.de, www.alfa-ev.de

 

Geschichts- und Heimatverein Eglofs, Tel. 0 75 66 / 90 77 23, bzw.               Fax 90 77 24, e-Mail:  ghv@eglofs.de, www.diebslichter.de

 

Erich Neumann, freier Journalist / DPV

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