Die gründliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitsvertrag ist unabdinglich
Unsere ersten Bildungsschritte machen wir zunächst in der Grundschule. Darauf folgt im besten Falle das Gymnasium und abschließend häufig das Studium. Diesen Lebensweg beschreiten wir aussschließlich, um für unsere Zukunft vorzusorgen und einen erfolgversprechenden Beruf zu ergreifen. Somit müssen wir uns früher oder später mit Formalitäten auseinandersetzen. Dazu gehört gleichermaßen auch der Arbeitsvertrag.
Mit einem Arbeitsvertrag geht man in der Regel eine schriftliche Verbindlichkeit mit seinem Arbeitgeber ein. Dabei sollte der Arbeitsvertrag die maßgeblichen Bestimmungen im Job sowie Rechte und Pflichten beiderseits regeln.Diese Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber kann ebenso gut mündlich geschlossen werden. Kommt es jedoch zu einem Streitfall sollte der Arbeitsvertrag als klärendes Dokument dienen können. Einen Arbeitsvertrag gibt es zahlreichen Variationen. Dazu zählen zum Beispiel sowohl der unbefristete und befristete Arbeitsvertrag, als auch der Aushilfsvertrag und das Praktikum. Ungeachtet welche dieser Art von Arbeitsvertrag man vor sich zu liegen hat, sollten stets die wichtigsten Punkte beachtet werden. Aus dem Arbeitsvertrag sollte klar ersichtlich sein, welche Tätigkeit man genau ausübt. Um so uneindeutig die Berufsbezeichnung ist, um so höher ist die Wahrscheinlichkeit in minderwertigeren oder schlechter bezahlteren Aufgabenbereichen eingesetzt zu werden. Überaus wichtig bei der Vertragsaufsetzung die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dabei sollten sich beide Parteien darüber bewusst sein, dass eine Vertragsklausel, die die gesetzlichen Mindeststandarts nicht erfüllt, für nicht erklärt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits im gegenseitigen Einvernehmen eine Unterschrift geleistet wurde. Handelt es sich um einen Tarifvertrag sind Urlaubs- und Arbeitszeiten sowie die Themen Kündigung und Vergütung genauestens geregelt. Diese müssen selbstverständlich eingehalten und beachtet werden.
Entschließt man sich dann doch irgendwann das gemeinsames Arbeitsverhältnis zu beenden, sei es auf Grund eines neuen Angebotes oder etwaigen Unstimmigkeiten, kommt es zur Kündigung. Bei der Kündigung sollten ebenso einige Vorschriften nicht außer Acht gelassen werden. Dazu gehört beispielsweise die Einhaltung der Kündigungsfrist. Auch in diesem Bereich gibt es etliche Ausführungen. Dabei unterscheidet man zwischen der außerordentliche, ordentliche und Änderungs – Kündigung.
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