Ärger mit der Werbung?
Wer Werbung betreibt, macht damit auf sich und sein Produkt aufmerksam. Kommt die Werbebotschaft gut beim Empfänger an, wird dies in der Regel mit einem guten Verkaufserfolg der angepriesenen Waren oder Dienstleistungen belohnt. Es kann auch ganz anders kommen. So führen „Vergehen“ gegen das Wettbewerbs- oder Urheberrecht dazu, dass einem umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Nun heißt es Ruhe bewahren und sich fachkundigen Rat einholen. Denn Hand aufs Herz, wer weiß schon ganz genau, was sich hinter Fachbegriffen wie modifizierte Unterlassungserklärung oder Informationspflichtverletzungen verbirgt? Bei einer Abmahnung sollte man sich grundsätzlich an folgende Verhaltensregeln halten: generell sollte man mit dem Absender der Abmahnung keinen wie auch immer gearteten Kontakt aufnehmen.
Auch sollte man keinesfalls eventuell beigefügte Unterlassungserklärungen oder andere Schriftstücke unterschreiben. Dann sollte man nicht länger zögern und sich Rat bei einem fachkundigen Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz einholen. Die speziell in diesen kniffligen Rechtsgebieten geschulten Juristen werden dann die nötigen Schritte einleiten, um die missliche Situation nach Möglichkeit zu entschärfen. Damit weiß man sein Problem in guten Händen und kann sich sicher sein, dass der Abmahnung „nach allen Regeln der Kunst“ entgegengetreten wird. Die Fachleute stehen auch gern mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, künftig weitere Abmahnungen zu vermeiden. Sie informieren über mögliche Formen und Gefahren, die beim Erstellen und Verbreiten von Werbung in vielerlei Gestalt lauern können.
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