MiniGmbH – eine echte Wahl!
Bereits seit dem November 2008 existiert für unbedeutendere und mittelständische Unternehmen die Chance trotz minimalen Kapitaleinsatz eine MiniGmbH zu gründen. Damit die Gründung genau ist bemisst nur einen einzigen Euro um so eine MiniGmbH zu errichten. Auch die Gelder für den Notar fallen wesentlich günstiger aus, da die Bearbeitungen bedeutend günstiger ausfallen als bei der „normalen“ GmbH-Errichtung. Deswegen ist es weiterhin so dass die Errichtung einer unternehmischen Gesellschaft, trotz Registrierung in das gewerbliche Handelsregister unterhalb 150 Euro eine günstige Investition. Selbstverständlich sind an diese Konditionen unter anderem auch einige Voraussetzungen geknüpft.
Deswegen muss z.B. fünfundzwanzig Prozent des finanziellen Gewinnes im gewerblich agierenden Betrieb zurückbleiben bis 25000 Euro, bis demzufolge das Stammkapital der Firma, erzielt wurde. Nach dem Erreichen der betreffenden finanziellen Grundlage ist die Chance vorhanden, die MiniGmbH in eine „vollwertige“ GmbH zu wandeln. Mittels Vorlagen und vorbereiteten Verträgen hat die deutsche Bundesrepublik ein „MiniGmbH Starterpaket“ kreiert, welches nur noch von der Behörde mit einer Beglaubigung versehen werden muss.
Zu der Errichtung von einer MiniGmbH benötigen Sie ein so genanntes „Mini GmbH Gründungsset“, welches folgende Dokumente benötigt:
1. musterhaftes Protokoll für die MiniGmbH
2. Meldung im Handelsregister für die MiniGmbH
3. Einsetzung des führenden Leiters der MiniGmbH
4. Aufzählung der Eigentümer der betreffenden MiniGmbH
Neben der billigen und einfachen Errichtung von einer MiniGmbH, war ein weiterer Grund der Entwicklung, mit den eben angeführten Verfahren abzublocken, dass eine größer werdende Anzahl von deutschen Firmengründern ins Ausland gehen. Zum Beispiel nach England, wo die Gründung einer ähnlichen Limited wesentlich bessere und preiswertere Konditionen bietet. Geringer finanzieller Aufwand und ein Musterprotokoll machen diese deutsche Unternehmensform endlich auch auf den mitteleuropäischen Handelsplätzen überlebensfähig. Selbstverständlich stehen unter anderem auch bei der genannten Geschäftsform den Existenzgründern auch weiterhin Gründungszuschüsse oder Einstiegsgeld von der Agentur für Arbeit zu.
Entschluss: Die Erschaffung von einer MiniGmbH stellt in Zeiten marktwirtschaftlicher Tiefpunkte eine anerkannte Wahl für alle Arbeitenden dar, die bereits seit einem geraumen Zeitraum auf der Fährte nach einer Verdienstmöglichkeit sind oder im Zuge der hohen Kosten bisher davor zurück geschrocken sind den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen.
Ein guter Ratschlag zum Schluss. In dem „MiniGmbH Forum“ haben Sie die Chance ihre Fragen und Verbesserungsvorschläge trotz einer erfahrenen Personengruppe zu diskutieren und Erfahrungen zu erfahren.
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