Wissenswertes für Grenzgänger
Personen, die als Grenzgänger in einem Staat leben aber in einem anderen arbeiten, müssen verschiedenste Aspekte berücksichtigen. Regularien, die für einen Staat zutreffen, können auf der anderen Seite ganz anders aussehen. Um anfallende Kosten gering zu halten, ist es lohnenswert, Vergleiche anzustellen.
Das gilt unter anderem auch für die Wahl der Krankenversicherung. Die Gesetzeslage der Schweiz sieht bei Grenzgängern eine Krankenversicherungspflicht vor. Dies besagt das Krankenversicherungsgesetz (KVG) der Schweiz. Weiterhin ist entscheidend, dass man sich als Arbeitnehmer in der Schweiz eigenständig versichern muss. Im Unterschied zu unseren Vorgaben, muss sich der schweizer Arbeitgeber nicht beteiligen. In der Schweiz ist der Arbeitgeber von jeglichen Zuschusspflichten befreit.
Alle in Deutschland lebenden Grenzgänger haben jedoch die Möglichkeit zur Befreiung, sofern sie die dreimonatige Frist dafür nicht überschreiten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Schon ab dem ersten Arbeitstag beginnt die genannte Befreiungsfrist abzulaufen. Vorausgesetzt der Wohnort liegt in Deutschland, hat man dann die Möglichkeit, eine Befreiung zu beantragen. Um diese Möglichkeit nutzen zu können, muss ein mindestens gleichwertiger Versicherungsschutz nachweisbar sein. Wobei grundlegende Leistungen durch die gewählte Versicherung gedeckt sein müssen. Weiterhin wesentlich ist, dass die Versicherung nicht nur in Deutschland, sondern auch in der Schweiz gilt.
Als Grenzgänger hat man verschiedene Möglichkeiten, wenn es um die Entscheidung für den richtigen Versicherungsschutz geht. Er kann zum Beispiel eine gesetzliche Krankenversicherung wählen, oder aber eine private Versicherung abschließen. Ebenfalls denkbar ist der Abschluss einer anerkannten schweizer Krankenversicherung. Und schließlich gibt es noch eine spezielle Alternative: Dieses Modell nennt sich Mondial. Eine Option, die einen Versicherungsschutz bietet, der ganz spezifisch auf die Gruppe der Grenzgänger zugeschnitten ist.
Es ist in jedem Fall angebracht, sich persönlich beraten zu lassen. Eine frühzeitige Organisation bietet sich immer auch für alle anderen Formalitäten an, die man als baldiger Grenzgänger bewältigen muss. Das Risiko, eine wichtige Frist zu verpassen, geht man somit gar nicht erst ein. Wenn der Grenzgänger dann seine passende und auch anerkannte Krankenversicherung ausgewählt hat, steht nur noch der Befreiungsantrag aus. Dieses Schriftstück muss dann noch an den jeweils verantwortlichen Kanton verschickt werden.
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