Unternehmenskauf
Eine Unternehmensnachfolge zu finden ist bekanntlich sehr aufwändig. Größtenteils kommt es zum Unternehmensverkauf, da der noch aktuelle Eigentümer wegen dem bevostehenden Ruhestand aus dem Unternehmen ausscheiden muss. In diesem Falle sollte schon im Vorhinein über eine passende Maßnahme diskutiert werden, sodass der Unternehmenskauf in geregelten Bahnen erfolgt. Vorrangig sollte ermittelt werden, welchen vorhandenen Wert die Firma letztlich besitzt. Bei der Prüfung ist es größtenteils nicht ratsam, einzig auf eigene Prüfer zur Unternehmensbesitzbestimmumg zu drängen, da diese häufig verzerrt werden. Man sollte hierbei, einen unabhängigen Prüfer zu Rate zu ziehen, sodass der potentielle Erwerber beim Firmenverkauf nicht schlecht dabei wegkommt. Daneben sollte die Firma finanziell lukrativ wirtschaften, sodass letztlich eine Veräußerung möglich wird. Arbeitet die Firma nciht finanziell lukrativ, sollte eher über eine simple Schließung diskutiert werden. Arbeitet die Firma generell wirtschaftlich rentabel, allerdings nur sehr gering, können neue Investitionen notwendig sein, um die Firma geschäftstüchtiger gestalten zu können. Bei einer Veräußerung einer Firma sollte daneben exakt geklärt werden, welche Fertigkeiten der kommende Chef mitbringen soll. Der vorherige Firmeninhaber sollte vorher eine Stellenbeschreibung anfertigen, in dem er exakt festsetzt, welche Begabungen der kommende Chef mitbringen soll. So lassen sich Schwierigkeiten schon im Vorwege exzellent angehen und es gibt am Ende keinen Unmut über die Leitung des Unternehmens. Der vorherige Eigentümer sollte darüber hinaus klären, welche Rechtsverbindlichkeiten ein Verkauf zur Folge hat und ob es Sinn macht, dem aktuellen Eigentümer einen Wechsel der Firmenform nahe zu legen. Falls der Unternehmensverkauf in die Endphase kommt, wäre es in nahezu jedem Fall sinnvoll, einen unabhängigen Prüfer anzustellen. Dieser Prüfungsausschuss kann überwachend in den Prozess greifen und offene Fragen klären, welche beim Ablauf vorkommen. Besonders sinnvoll ist ein Beirat eines Unternehmens, wenn der ehemalige Eigentümer ebenso nach der offiziellen Übergabe einen bestimmten Teil und an Vetorechten nehmen will oder nicht gleich alle Kompetenzen auf den neuen Inhaber vergeben werden sollen. Das Prüforgan ist generell frei bestimmbar, es bietet sich allerdings an, Interessenten aus dem nahestehenden Umfeld des Betriebes zu bestimmen. Das kann zum Beispiel der Steuerberater, ein Angestellter der Hausbank oder ebenfalls ein staatlich zertifizierter Unternehmensberater sein. Letzterer ist allerdings in erster Linie eine finanztechnische Überlegung, preiswert sind die Unternehmensberater größtenteils leider nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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