Unterschiede bei der Kfz Versicherung
Jede Kfz Versicherung teilt sich in verschiedene Versicherungsgrade. So gibt es zum Beispiel die Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Unfalls nur für die Schäden fremder Unfallbeteiligter aufkommt. Dann gibt es die Teilkaskoversicherung, die teilweise auch den Schaden am eigenen Auto trägt. Und letztendlich noch die Vollkasko Versicherung, die sowohl den Schaden des Unfallgegners, wie auch den eigenen Schaden bezahlt. Hier unterscheidet man aber wieder in zwei Kategorien, und zwar zum Einen die Vollkasko Versicherung mit Selbstbeteiligung und zum Zweiten die Vollkasko Versicherung ohne Selbstbeteiligung. Was das genau bedeutet wird nun erklärt. Die Versicherung mit Selbstbeteiligung – und dabei ist es egal, ob eine Vollkasko oder Teilkasko Versicherung – heißt, dass der Versicherungsnehmer den kompletten Schaden bis auf einen bestimmten Betrag übernommen bekommt. Dieser Betrag wird vor Versicherungsabschluss festgelegt. Meistens bewegt sich eine Selbstbeteiligung in den Reihen um die 300 bis 500 Euro.
Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer von dem ganzen Schaden 300 bzw. 500 Euro selbst zahlt, und die restliche Schadenssumme erstattet bekommt. Infolge dessen heißt eine Vollkasko Kfz Versicherung ohne Selbstbeteiligung, dass der Versicherungsnehmer den vollen Schadensbetrag erstattet bekommt. Ob nun mit oder ohne Selbstbeteiligung vereinbart wird, hängt davon ab, wie viel der Versicherungsnehmer an Versicherungsbeitrag zahlen kann. Denn die Unterschiede zwischen diesen beiden Möglichkeiten schlagen sich deutlich auf die Beitragssumme nieder. Das kann bereits 50 bis zu mehreren 100 Euro ausmachen. Von daher will gut überlegt sein, ob man nicht doch vielleicht eine gewisse Summe beim Schaden in Kauf nimmt, und stattdessen einen geringeren Beitrag zu zahlen hat, oder ob man lieber die volle Summe haben will, und dafür schließlich auch mehr zu zahlen bereit ist.
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