Gehalt berechnen
Möchten Sie in der nächsten Zeit heiraten? Das ist zunächst einmal schön und man kann Sie beglückwünschen, dennoch zieht eine Hochzeit auch Folgen für die jeweiligen Einkommen nach sich. Wenn man unverheiratet und ohne Kinder ist, befindet man sich in der Regel in der Lohnsteuerklasse I. Sofern man nun heiratet, wird man in andere Steuerklassen eingestuft, da man zunächst einmal als zusammen veranlagt gehandelt wird. Man kann zwar später den Lohnsteuerjahresausgleich auch auf getrennter Basis durchführen, dies lohnt sich doch nicht immer, so dass man hier schon gut abwägen sollte, eventuell auch einen Steuerberater zu Rate ziehen sollte. In der Regel kann man als verheiratete Person zwischen zwei Steuerklassen-Kombinationen wählen. Entweder der Mehrverdiener lässt sich in die Steuerklasse III und derjenige mit dem geringeren Gehalt in die Lohnsteuerklasse V oder aber beide Ehepartner lassen sich in die Steuerklasse IV einstufen. Bei der Kombination III und V zahlt derjenige, welcher in die Lohnsteuerklasse III eingetragen wurde, weniger, dafür jedoch der Steuerzahler in der Klasse V einen höheren Betrag, so dass sich die Steuerpflicht gegenseitig wieder ausgleicht. Lohnsteuerklasse IV kommt der Lohnsteuerklasse I sehr nahe, so dass in diesem Fall wohl kaum mit Änderungen betragsmäßig zu rechnen ist. Um selbst einmal zu wissen, wie viel Netto einem nach der Heirat übrig bleibt, kann man im Internet das Gehalt berechnen.
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