Energiepass Einführung zum 01. Januar 2008
Kaum ein anderes Thema wird derzeit in den Medien und der Politik so kontrovers diskutiert wie das Thema Energie und alles damit Zusammenhängende.
In diesem Zusammenhang hat der Bundestag die Einführung eines Energiepasses zum 01. Januar 2008 beschlossen. Eben diesen Pass müssen Immobilieninhaber beim Verkauf oder einer Vermietung dem neuen Eigentümer vorlegen. Ziel ist es, den neuen Eigentümer oder Mieter über den Energieverbrauch des Objekts aufzuklären. Damit soll verhindert werden, dass die neuen Eigentümer oder Mieter ihr blaues Wunder bei der monatlichen Abbrechnung erleben. Ein solcher Pass ist zehn Jahre gültig.
Wichtig ist darüber hinaus, dass der Energiepass in zwei Varianten kommen wird. Zum einen ist dies der sog. Bedarfspass. Diesen erhalten Eigentümer, deren Objekt älteren Baujahrs als 1977. Daneben können Eigentümer, deren Objekte neueren Baujahres sind zwischen dem genannten Bedarfspass und einem Verbrauchspass frei wählen. Zu beachten ist, dass der Verbrauchspass kostengünstiger ist, jedoch muss man beachten, dass er keinerlei Auskunft darüber gibt, was die hohen Energiekosten verursacht.
Ausgestellt wird der Energiepass durch geschulte Sachverständige sowie durch bauvorlageberechtigte Ingenieure und Architekten.
Daneben ist nicht sicher, ob auch zusatzqualifizierte Handwerker einen solchen Pass ausstellen dürfen. Diese Frage muss noch geklärt werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mit der Einführung des Energiepasses künftige Mieter oder Käufer von Häusern besser informiert oder geschützt werden.
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